Für kostenfreies Mittagessen an Kitas und Schulen!
Für kostenfreies Mittagessen an Kitas und Schulen!
Warum die Initiative?
Dass Kinder mit knurrendem Magen in der Schule sitzen, ist in deutschen Schulen leider keine Seltenheit. Dabei ist vielfach belegt, dass ein gesundes, gemeinsames Mittagessen die Konzentrationsfähigkeit und damit das Lernvermögen verbessert. Chancengerechtigkeit beginnt also auf dem Teller. Darüber hinaus wird somit ein wesentlicher Grundstein für eine gute Gesundheit auf dem gesamten Lebensweg gelegt. Und nicht zuletzt sorgt das gemeinsame Mittagessen für einen besseren Gruppenzusammenhalt und eine Mitentscheidung über die Essenspläne steigert die Selbstwirksamkeit – in Zeiten einer auseinander driftenden Gesellschaft ein nicht gering zu schätzender Beitrag.
Unser Antrag
Natürlich ist das nicht der erste Versuch der LINKEN Abgeordneten, ein kostenfreies Essen an Kitas und Schulen zu ermöglichen.
- 2012 hat DIE LINKE im Bundestag ihren ersten Antrag für eine kostenfreie Kita und Schulverpflegung eingebracht (BT-Drs. 17/11880)
- 2016 hat DIE LINKE im Bundestag erneut einen Antrag eingebracht und mit einer Anhörung im Ausschuss für Ernährung und Landwirtschaft verbunden „Bundesprogramm Kita- und Schulverpflegung – Für alle Kinder und Jugendlichen eine hochwertige und unentgeltliche Essensversorgung sicherstellen“ (BT-Drs. 18/8611
- 2021 hat DIE LINKE im Bundestag erneut einen Antrag eingebracht „Gutes Essen für alle in Kita und Schulen“ BT-Drs. (19/25786)
Bislang wurden alle Anträge von allen anderen Fraktionen abgelehnt. Nun, 2024, starten wir den vierten Anlauf.
Sozialistische Utopie oder realistisch machbar?
Unsere Forderung ist nicht aus der Luft gegriffen, sondern Realität in einigen Regionen bzw. Ländern. In Berlin wurde das kostenfreie Mittagessen in Kitas und Schulen unter der rot-rot-grünen Landesregierung eingeführt. In Finnland und Schweden gibt es das seit Jahrzehnten und die positive Wirkung ist durch Studien belegt. Der vor kurzem beendete Bürgerrat “Ernährung im Wandel” hat aus gutem Grund diese Forderung als am höchsten zu priorisierende Maßnahme gefordert. Ja, das kostenfreie Mittagessen kostet Geld – aber wir sind überzeugt, dass sich die Investition sogar finanziell rechnen wird: Durch weniger Ausgaben im Gesundheits- und Sozialsystem und durch langfristig deutlich höhere Einnahmen bei Steuern und eine produktivere Wirtschaft. Denn nur gut ausgebildete Kinder können die Fachkräfte von morgen werden.
Deutscher Bundestag
Drucksache 20/12110
20. Wahlperiode
Antrag
der Abgeordneten Heidi Reichinnek, Ina Latendorf, Nicole Gohlke, Susanne Ferschl, Gökay Akbulut, Matthias W. Birkwald, Jörg Cezanne, Ates Gürpinar, Sören Pellmann, Dr. Petra Sitte, Kathrin Vogler und der Gruppe Die Linke
Mittagessen – Kostenfrei, gesund und lecker – In allen Schulen und Kitas
Der Bundestag wolle beschließen:
I. Der Deutsche Bundestag stellt fest:
Rund 15 Millionen Kinder und Jugendliche in Deutschland besuchen allgemeinbildende Schulen und Kindertageseinrichtungen (Kitas). Alle diese Kinder und Jugendliche sollten in öffentlichen Bildungseinrichtungen gesund und schmackhaft verpflegt werden – unabhängig vom Geldbeutel der Eltern. Leider werden diesen Anforderungen viele Schulen und Kitas nicht gerecht. Manchmal wird gar keine Mittagsversorgung angeboten. Wo angeboten, ist das Essen häufig zu teuer, nicht schmackhaft, und zu selten gesund. Bis heute sind die Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der Deutschen Gesellschaft für Ernährung e.V. (DGE) nur in fünf Bundesländern verpflichtend (https://www.nqz.de/ schule/qualitaetsentwicklung). Die Folge: Nur knapp die Hälfte der Kinder und Jugendlichen nehmen an der Mittagsverpflegung teil. Dabei sind Schulen und Kitas zentrale Orte für Prävention und Gesundheitsförderung, weil hier alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen erreicht werden. Eine für die Familien kostenfreie (im Sinne von entgeltfrei für die Kinder und deren Familien), schmackhafte und gesunde Kita- und Schulverpflegung würde die Ernährungsarmut bei Kindern und Jugendlichen reduzieren. So hat eine Studie der Universität Lund ergeben, dass die Einführung des kostenfreien Schulessens für alle Kinder in schwedischen Schulen im weiteren Lebensverlauf einen messbaren, positiven Einfluss auf die Gesundheit und das Einkommen hatte und das noch einmal verstärkt für Kinder aus sozioökonomisch schlechter gestellten Familien (vgl. https://www.lunduniversity.lu.se/article/free-and-nutritious-schoollunches-help-create-richer-and-healthier-adults). Die Wichtigkeit eines kostenfreien, gesunden und gemeinsamen Mittagessens war aus vorgenannten Gründen auch die höchst priorisierte Maßnahme des im Januar 2024 beendeten Bürgerrates zum Thema „Ernährung im Wandel“. Fast 90 Prozent der Teilnehmenden stimmten dieser Maßnahme zu (vgl. https://www.bundestag.de/resource/blob/986140/fd980a8f962b16c2f405056382 88c438/empfehlungen_buergerrat_ernaehrung.pdf). Alle Gründe sprechen dafür, allen Kindern und Jugendlichen ein für sie kostenfreies, gesundes und schmackhaftes Mittagessen in Schulen und Kitas anzubieten.
II. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, dem Bundestag Gesetzentwürfe vorzulegen, die folgende Maßnahmen beinhalten:
1. Die Finanzierung eines kostenfreien Mittagessens für alle Kinder in Kindertageseinrichtungen und Schulen zu mindestens 50 Prozent aus dem Bundeshaushalt, das den Qualitätsstandards für die Verpflegung in Schulen und Kitas der DGE entspricht;
2. ein Investitionsprogramm, das Schulen und Kitas den Bau bzw. Umbau geeigneter Räumlichkeiten für Küchen und Mensen für eine praktische Ernährungsbildung und eine frische Essenszubereitung in den Einrichtungen ermöglicht. Außerdem soll der Aufbau von kommunalen Küchen gefördert werden;
3. die Förderung einer regionalen Wertschöpfung, indem für das Mittagessen vorrangig regionale, saisonale und Bio-Lebensmittel genutzt werden. Dafür sind regionale Wertschöpfungszentren, gut ausgestattete Vernetzungsstellen und „Küchen der Zukunft“ notwendig, die beratend und koordinierend den regionalen Erzeuger:innen, Schul- und Kita-Trägern sowie dem Küchenpersonal zur Seite stehen.
III. Der Deutsche Bundestag fordert die Bundesregierung auf, gemeinsam mit den Bundesländern Vereinbarungen zu schließen, die folgende Aspekte beinhalten:
1. Die Themen „Ernährung“ und „Lebensmittel“ werden noch stärker in allen Lehrplänen verankert – sowohl auf einer theoretischen als auch auf einer praktischen Ebene. Die Verpflegung soll in das pädagogische Gesamtkonzept von Kita und Schule integriert werden;
2. Kinder und Jugendliche werden bei der Auswahl des Speiseangebotes und der Einrichtung der Mensen aktiv mit einbezogen;
3. Trinkwasserspender werden in allen Kitas und Schulen kostenfrei zur Verfügung gestellt.
Berlin, den 2. Juli 2024
Heidi Reichinnek, Sören Pellmann und Gruppe
Begründung:
Ernährung ist mehr als die Aufnahme von Essen. Ernährung dient der Gesundheit, sie ist Teil des sozialen Beisammenseins und Ausdruck unserer Kultur. Für Kinder und Jugendliche ist eine gesundheitsfördernde Ernährung von besonderer Bedeutung, da für ihre körperliche und geistige Entwicklung, ihre Konzentrations- und Leistungsfähigkeit sowie für ihre Immunabwehr eine optimale Versorgung mit Energie und essenziellen Nährstoffen notwendig ist. Es ist zudem empirisch erwiesen, dass ob und was Kinder in der Schule essen, einen Einfluss auf die schulischen Leistungen, die Zahl der Abwesenheitstage und das Verhalten während des Unterrichts hat (vgl. u.a. https://digitalcommons.sacredheart.edu/cgi/viewcontent.cgi?article=2004&context=acadfest, https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/kita-und-schule/nqz.html). Knapp ein Viertel (23,6 Prozent) der Kinder und Jugendlichen unter 18 Jahren sind in Deutschland von Armut und sozialer Ausgrenzung betroffen, das sind rund 10 Prozent mehr als in direkten Nachbarländern wie Dänemark und die Niederlande (vgl. https://de.statista.com/statistik/daten/studie/1220572/umfrage/von-armut-oder-sozialer-ausgrenzungbedrohte-kinder-in-europa/). Diese Kinder wachsen über einen langen Zeitraum in Armut auf und sind dadurch oft auch von Ernährungsarmut betroffen. Das Geld reicht in den Familien nicht, um sich davon gesunderhaltend ernähren zu können, denn höherwertige Lebensmittel wie Obst, Gemüse, Hülsenfrüchte, Fisch und mageres Fleisch sind viel teurer als nährstoffarme Lebensmittel (Studie des Wissenschaftlichen Beirates für Agrarpolitik, Ernährung und gesundheitlicher Verbraucherschutz beim Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (WBAE) „Ernährungsarmut unter Pandemiebedingungen“, 2023, S. 9). Viele der Kinder und Jugendlichen leiden dann oft unter einer Doppelbelastung, einem Mangel an existentiellen Nährstoffen bei gleichzeitigem Übergewicht oder Adipositas. Schulen und Kitas sind zentrale Orte für Prävention und Gesundheitsförderung, weil hier alle Kinder und Jugendlichen gleichermaßen erreicht werden. Bisherige Möglichkeiten, im Rahmen des Bildungs- und Teilhabepakets ein kostenfreies Mittagessen zu erhalten, werden bei weitem nicht von allen Anspruchsberechtigten genutzt – eine Befragung in Brandenburg ergab, dass teilweise nur knapp über 30% diese Möglichkeit nutzen (vgl. https://vernetzungsstelle-brandenburg.de/kostenfreies-mittagessen-bildungs-und-teilhabepaket/). Die Gründe hierfür reichen von mangelnder Information über zu hohe Hürden bei der Antragstellung bis hin zu Scham. Außerdem haben Kinder und Jugendliche, deren Eltern knapp über der Schwelle der Bürgergeldberechtigung verdienen, keinen Anspruch auf eine kostenfreie Verpflegung obwohl auch diese Eltern sich das Mittagessen nicht leisten können. Ein gemeinsames und gesundes Mittagessen in Kitas und Schulen hat in mehrfacher Hinsicht einen positiven Einfluss: neben der Förderung der Chancengleichheit und der Gesundheit wird auch die Fähigkeit zur Konzentration, sozialen Interaktion und der Gruppenzusammenhalt gestärkt. Soziale Bindungen sorgen so für mehr psychisches Wohlbefinden und Leistungsfähigkeit (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/GesundeErnaehrung/QualitaetsstandardsSchulverpflegung.pdf?__blob=publicationFile&v=4, Seite 9). Das führt zu höher qualifizierten Schulabgängern, die wiederum mit deutlich größerer Wahrscheinlichkeit zu den Fachkräften von morgen werden, die mehr Steuern und Sozialabgaben zahlen, die Gesundheitssysteme werden weniger stark belastet und nicht zuletzt wird durch die bessere soziale Interaktion das Miteinander in der Gesellschaft gestärkt. Vor diesem Hintergrund hat der WBAE bereits 2020 in seinem Gutachten „Politik für eine nachhaltigere Ernährung: Eine integrierte Ernährungspolitik entwickeln und faire Ernährungsumgebungen gestalten“ eine kostenfreie und gesunderhaltende Verpflegung in Schulen und Kitas als die wichtigste Empfehlung für eine zukunftsweisende Ernährungspolitik formuliert. Kinderarmut bedeutet oftmals, dass Kinder hungrig in die Schule kommen – mit direkten Folgen für ihre Lernfähigkeiten (vgl. https://www.spiegel.de/panorama/bildung/deutschland-jedes-fuenfte-kind-kommt-hungrig-zurschule-a-ce71d363-17fd-4a5d-a392-3b79522ba6f9). Deutschland ist, was die soziale Mobilität betrifft, im internationalen Vergleich höchstens Mittelmaß. Die Europäische Kindergarantie verlangt von den EU-Staaten den Zugang zu gesunder Ernährung sowie einen effektiven und kostenlosen Zugang zu mindestens einer gesunden Mahlzeit pro Schultag (Artikel 4a–b) für armutsgefährdete Kinder zu ermöglichen. Auch die UN-Kinderrechtskonvention stellt ausdrücklich klar, dass alle Kinder ein Recht auf Gesundheitsvorsorge haben, die auch die Bereitstellung ausreichender vollwertiger Nahrungsmittel und sauberen Trinkwassers beinhaltet (Art. 24 Absatz 2c). Finnland und Schweden bieten seit vielen Jahrzehnten eine gesunde und kostenfreie Schulverpflegung an. Die aktuelle Gesetzeslage führt zu enormen Unterschieden in den verschiedenen Regionen Deutschlands, sowohl was die Verfügbarkeit als auch was die Inanspruchnahme von Mittagessen in Kitas und Schulen angeht. Neben der ungleichen Chancengerechtigkeit zwischen Kindern aus Familien mit sozioökonomisch unterschiedlichem Hintergrund, ergibt sich somit eine zweite Ebene der unterschiedlichen Chancengerechtigkeit zwischen Kindern aus verschiedenen Ländern bzw. Regionen des Landes. Diese Ungerechtigkeit lässt sich einzig durch ein flächendeckend kostenfreies Mittagessen in Grundschulen und Kitas beheben und es ist Aufgabe des Bundes, für gleichwertige Lebensverhältnisse zu sorgen. Bei einem gemeinsamen Mittagessen handelt sich darüber hinaus nicht primär um eine bildungspolitische Maßnahme, sodass die Verantwortung nicht allein auf die Länder und Kommunen abgewälzt werden kann. Je mehr Kinder und Jugendliche an der Schulverpflegung teilnehmen, desto besser ist die Auslastung und damit die Kosteneffizienz (KuPS-Studie zu Kosten- und Preisstrukturen in der Schulverpflegung, 2019, Seite 1). Eine Teilfinanzierung des Bundes über Art. 104a Absatz 3 Satz 1 Grundgesetz (GG) ist möglich, da es sich bei der gesunden und kostenfreien Kita- und Schulverpflegung nicht vorrangig um eine Bildungsaufgabe handelt, sondern sie eine Querschnittsaufgabe der gesundheitlichen Entwicklung, der Nachhaltigkeit und der sozialen Frage ist. Die Regelungskompetenz ergibt sich aus Art. 74 Absatz 1 Nummer 7 GG. Zur Förderung der öffentlichen Fürsorge und Herstellung gleicher Lebensverhältnisse in ganz Deutschland kann der Bund gemäß Artikel 74 Absatz 1 Nummer 7 GG in Verbindung mit Artikel 72 Absatz 2 GG Maßnahmen erlassen und deren Finanzierung absichern. Zur „öffentlichen Fürsorge“ zählen auch vorsorgende Maßnahmen zur Förderung des Kindeswohls, zum Beispiel der gesunden Entwicklung (BVerfGE 140, 65–99, Urteil vom 21. Juli 2015 zum Betreuungsgeldgesetz). Die Kommunen kommen schon jetzt für schätzungsweise 1 Milliarde Euro bei den Versorgungskosten der Kinder auf (vgl. https://www.bmel.de/DE/themen/ernaehrung/gesunde-ernaehrung/kita-und-schule/schulessen-kostenstudie-schulverpflegung.html). Es ist davon auszugehen, dass insbesondere Kommunen mit niedrigerer Einkommensstruktur auch diejenigen sind, die besonders hohe Zuschüsse leisten müssen. In der Konsequenz muss an anderer Stelle gespart werden, was dann wiederum häufig diejenigen freiwilligen Leistungen im Jugend- und Freizeitbereich betrifft, die keine Pflichtleistungen sind. Es wäre daher dringend geboten, die Kommunen an dieser Stelle zu entlasten und sie nicht zusätzlich mit Verwaltungskosten zu belasten, die durch Antragstellung und Prüfung für die Befreiung zur Zuzahlung zum Kita- und Schulessen anfallen. Sowohl die dadurch entstehenden Kosten als auch die benötigte Arbeitszeit könnte erheblich sinnvoller eingesetzt werden. Eine hochwertige Kita- und Schulverpflegung ist ein wichtiger Teil der gesamtgesellschaftlichen Daseinsvorsorge und eine wichtige Investition in die Zukunft. Sie prägt langfristig die Ernährungsgewohnheiten sowie die Wertschätzung für Lebensmittel. Mit ihr können Gesundheitsförderung, Umwelt- und Klimaschutz, Tierwohl und Soziales verbunden werden. Mit ihr können Nachhaltigkeitsziele verknüpft und die regionale Wertschöpfung gestärkt werden. Davon können auch die einheimischen Bäuerinnen und Bauern profitieren, die dann nicht mehr den Dumping-Anforderungen des Weltmarkts und der Einkaufsmacht des Lebensmitteleinzelhandels schutzlos ausgeliefert sind und ihre Nahrungsmittel regional vermarkten können. Neben der Verpflegung der Kinder sollte außerdem, gemeinsam mit den Ländern, die Wissensvermittlung und die Einbindung der Schülerinnen und der Schüler in den Blick genommen werden. Welche Auswirkungen eine richtige oder falsche Ernährung hat, welche Vorteile regionale Lebensmittel bieten oder wie ganz praktisch Mahlzeiten zubereitet werden: all das sollte elementarer Teil der Schulbildung sein – und zwar in jeder Schulform. Viele Kinder- und Jugendliche nehmen nicht am Essen teil, weil ihnen das Essen nicht schmeckt. Das Essen wird zu 60 Prozent warm angeliefert, wodurch die Qualität und der Geschmack des Essens nachlässt. Küchen sind vor allem in den Schulen Mangelware. Durch die Einbeziehung der Kinder und Jugendlichen in die Zubereitung der Speisen und Getränke, Schulgärten und gemeinsames Kochen kann die Ernährungsbildung und das Ernährungsverhalten nachhaltig gestärkt werden. Eine gesunde Auswahl an Speisen sollte man auch als Zwischenverpflegung ermöglichen. Derzeit erhalten ca. 3 Millionen Kinder in der Kita eine Mittagsverpflegung. In den Ganztagsschulen haben rund 3,8 Millionen im Primar- und Sekundarbereich I einen Anspruch auf ein Mittagessen, wobei weder der Sekundarbereich II noch die Schülerinnen und Schüler erfasst werden, die keine Ganztagsschule besuchen. (https://www.dge.de/blog/2024/wie-viele-menschen-essen-in-deutschland-taeglich-in-der-gemeinschaftsverpflegung/.) Bei 11,2 Millionen Kindern und Jugendlichen in allgemein- und berufsbildenden Schulen im Schuljahr 2023/24 und 3,9 Millionen Kindern in Kitas und Tagespflege (https://www.destatis.de/DE/Presse/Pressemitteilungen/2024/03/PD24_101_211.html#:~:text=101%20vom%2014.,an%20Schulen%20des%20Gesundheitswesens%20unterrichtet; Kindertagesbetreuung in Deutschland – Statistisches Bundesamt (destatis.de).), einem durchschnittlichen Preis von 5,40 Euro für ein Essen nach DGE-Standard und durchschnittlich 190 Schultagen im Jahr würden sich Gesamtkosten von rund 15,4 Milliarden Euro pro Jahr ergeben. Folglich ergäbe sich für den Bundeshaushalt eine jährliche Summe von rund 7,7 Milliarden Euro (https://www.bmel.de/SharedDocs/Downloads/DE/_Ernaehrung/GesundeErnaehrung/Praesentation-Studie-Kosten-Schulverpflegung.pdf?__blob=publicationFile&v=2). Diese Investition in eine bessere Gesundheit der zukünftigen Generationen, mehr Chancengerechtigkeit und ein höheres Bildungsniveau ist nicht nur eine Investition in jedes einzelne Kind, sondern auch eine Investition in die Gesellschaft, die sich langfristig sogar monetär rechnen wird. Sie sollte daher nicht aufgrund kurzfristiger haushalterischer Erwägungen aufgeschoben werden. Der vorliegende Antrag erfüllt über die praktischen Erwägungen zu Gesundheitsförderung, Chancengleichheit und Bildungsgerechtigkeit hinaus noch einen weiteren, demokratiefördernden Zweck. Ein gemeinsames Mittagessen für alle ermöglicht soziales Lernen und eine über den sonstigen Rahmen hinausgehende Interaktion zwischen den Kindern. Dadurch wird ein stärkeres Gemeinschaftsgefühl hergestellt, aus dem ein positiver Einfluss für den gesellschaftlichen Zusammenhalt erwachsen kann. Durch die aktive Einbindung der Kinder bei der Gestaltung des Speiseplans wird zudem ein Gefühl der Selbstwirksamkeit erzeugt und ihnen wird bei ganz konkreten, sie alltäglich betreffenden Entscheidungen vermittelt, dass ihre Stimme etwas zählt. Darüber hinaus wäre die Umsetzung des vorliegenden Antrags von enormer Bedeutung für die Zukunft des gerade erstmalig durchgeführten Instruments eines Bürgerrates. Wenn die Umsetzung seiner am höchsten priorisierten Forderung nicht umgesetzt wird, so wäre dies ein fatales Zeichen für die Ernsthaftigkeit, mit der der Deutsche Bundestag Bürgerräte als Ergänzung der parlamentarischen Demokratie sieht.
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Stand: Februar 2024
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